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   BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53   

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https://dejure.org/1954,3545
BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53 (https://dejure.org/1954,3545)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1954 - 3 StR 3/53 (https://dejure.org/1954,3545)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1954 - 3 StR 3/53 (https://dejure.org/1954,3545)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Sie lassen keinen Rechtsirrtum, insbesondere keine fehlerhafte Auslegung der Begriffe Furcht und Bestürzung erkennen (vgl. BGHSt 3, 194 [198]).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Die Rüge, das Schwurgericht habe seine Aufklärungspflicht dadurch verletzt, dass es nicht ermittelte, ob die Pistolentasche in der Hosentasche Platz hatte, ob der Angeklagte sie bei seiner Festnahme bei sich hatte und wie sie in den Besitz der Polizei gekommen ist, scheitert daran, dass die Beweismittel nicht bezeichnet sind, die das Schwurgericht unbenutzt gelassen haben soll (BGHSt 2, 168).
  • RG, 25.02.1910 - V 1239/09

    1. Kann sich der Verletzte der Strafverfolgung als Nebenkläger wegen einer den

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Anschluss des Verletzten für berechtigt erklärt, wenn die Anklage zwar eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat betrifft, nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung aber auch die Verurteilung unter einem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, wegen dessen der Anschluss erkennbar begehrt und zulässig ist (RGSt 7, 437 [443]; 43, 260; 59, 100 [102]).
  • RG, 19.01.1883 - 3217/82

    1. Steht, wenn eine mittels der Privatklage verfolgbare Beleidigung oder

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Anschluss des Verletzten für berechtigt erklärt, wenn die Anklage zwar eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat betrifft, nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung aber auch die Verurteilung unter einem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, wegen dessen der Anschluss erkennbar begehrt und zulässig ist (RGSt 7, 437 [443]; 43, 260; 59, 100 [102]).
  • RG, 19.09.1919 - IV 837/14

    Zur Kostenpflicht des Nebenklägers bei Freisprechung des Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 471 Abs. 2, 397 StPO (vgl. RGSt 53, 303, 46, 56 [58]).
  • RG, 10.02.1931 - I 833/30

    1. Zur Frage der Berufs- oder Gewerbepflicht bei beruflichen Nebenverrichtungen.

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Die zulässige Revision des Nebenklägers hat die Wirkung, dass das Urteil des Landgerichts im vollen Umfange nachzuprüfen ist, nicht nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, auf dem die Anschlussberechtigung des Nebenklägers beruht (RGSt 65, 125 [132]).
  • RG, 10.10.1933 - I 1011/33

    Zur Frage der Berechtigung preußischer Forstbeamter, auf fliehende Jagdfrevler zu

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Auch ein unmittelbar bevorstehender Angriff ist gegenwärtig im Sinne des § 53 StGB, wenn unverzügliche Abwehr geboten erscheint und jedes Zögern den Erfolg der Verteidigung gefährden würde (RGSt 67, 337 [339]).
  • RG, 23.02.1925 - II 24/25

    1. Zur Frage der Zulässigkeit und der Förmlichkeiten des Urkundenbeweises im

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Anschluss des Verletzten für berechtigt erklärt, wenn die Anklage zwar eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat betrifft, nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung aber auch die Verurteilung unter einem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, wegen dessen der Anschluss erkennbar begehrt und zulässig ist (RGSt 7, 437 [443]; 43, 260; 59, 100 [102]).
  • RG, 25.06.1935 - 4 D 250/35

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist das Vorbringen dessen zu prüfen, der seine

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Der Verletzte konnte sich daher zu diesem Zweck gemäss §§ 374, 395 StPO dem Verfahren als Nebenkläger anschliessen (vgl. RGSt 69, 244 [246]); er ist auch befugt, Revision einzulegen (§ 401 StPO).
  • RG, 18.06.1928 - III 185/28

    Kann der Vater eines durch eine fahrlässige Handlung getöteten Kindes im

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
    Das Revisionsgericht prüft von Amts wegen nach, ob der Anschluss des Nebenklägers zulässig war, weil davon die Zulässigkeit seiner Revision abhängt (RGSt 62, 209).
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